Die Risikoprüfung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bezeichnet das Verfahren, mit dem ein PKV-Versicherer vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand und die Krankengeschichte des Antragstellers bewertet, um das individuelle Versicherungsrisiko einzuschätzen und entsprechende Tarifierungsentscheidungen zu treffen. Sie ist Grundlage für die risikogerechte Beitragskalkulation in der PKV.

Bedeutung für Ärzte

Im Rahmen der Risikoprüfung muss der Antragsteller alle im Antragsformular gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Vorerkrankungen können zu Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder im Extremfall zur Ablehnung des Antrags führen. Falsche Angaben berechtigen den Versicherer zur Anfechtung des Vertrags und bei Vorsatz zur Leistungsverweigerung. Ärzte sollten vor dem Wechsel in die PKV eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen, um die Marktchancen zu prüfen, ohne durch einen formellen Antrag im Registerbestand zu erscheinen.

Abgrenzung

Die PKV-Risikoprüfung ist von der Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterscheiden: Beide prüfen Vorerkrankungen, aber mit unterschiedlichen Risikomodellen und Konsequenzen. Auch die Risikoprüfung in der Risikolebensversicherung erfolgt nach anderen Kriterien, da dort primär das Sterblichkeitsrisiko bewertet wird. In der PKV geht es um das Krankheitsrisiko und zukünftige Behandlungskosten.

Beispiel

Ein Arzt mit einem behandelten Bandscheibenvorfall in der Vorgeschichte beantragt PKV-Aufnahme. Der Versicherer legt nach Risikoprüfung einen Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbeitrag fest und schließt Wirbelsäulenbehandlungen für fünf Jahre aus dem Versicherungsschutz aus. Eine anonyme Risikovoranfrage bei drei weiteren Versicherern hätte günstigere Konditionen ergeben können.

Ärzteversichert begleitet Ärzte durch den PKV-Aufnahmeprozess und hilft dabei, die Risikoprüfung durch gezielte Voranfragen optimal vorzubereiten.

Quellen

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