Das Robert Koch-Institut (RKI) gibt im Rahmen seiner Infektionsschutzaufgaben Empfehlungen zur Hygiene in der Zahnarztpraxis heraus. Diese Empfehlungen umfassen Anforderungen an Händehygiene, Schutzausrüstung, Aufbereitung von Medizinprodukten, Flächendesinfektion und den Umgang mit Abfällen. Sie haben zwar den Charakter von Empfehlungen, werden aber in behördlichen Überprüfungen und bei Haftungsfragen als Mindeststandard herangezogen.
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte bilden die RKI-Empfehlungen die Grundlage für das Hygienemanagement in der Praxis. Die Nichtbeachtung kann bei Infektionsereignissen zu haftungsrechtlichen Konsequenzen und aufsichtsbehördlichen Maßnahmen führen. Auch bei der Zulassung neuer Praxen und bei Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt werden die RKI-Standards geprüft. Regelmäßige Schulungen der Praxismitarbeiter sind Pflicht.
Praxishinweise
Zahnärzte sollten einen aktuellen Hygieneplan auf Basis der RKI-Empfehlungen erstellen und regelmäßig aktualisieren. Hygieneschutzbeauftragte in der Praxis sollten bestellt und geschult werden. Bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit Hygieneversagen informiert Ärzteversichert über geeignete Versicherungslösungen für Zahnarztpraxen.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- RKI: Anforderungen an die Hygiene in der Zahnarztpraxis
- Bundeszahnärztekammer: Hygiene und Infektionsschutz
- KZBV: Hygienestandards Zahnarzt
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