Die Röntgendiagnostik in der Zahnmedizin umfasst Einzelzahnaufnahmen (intraorale Aufnahmen), Panoramaschichtaufnahmen (OPG), Fernröntgenaufnahmen und dreidimensionale Verfahren wie die digitale Volumentomografie (DVT). Diese Verfahren dienen der Diagnose von Karies, Erkrankungen des Zahnhalteapparats, Zahnwurzelveränderungen und der Behandlungsplanung in der Implantologie und Kieferorthopädie. Sie unterliegen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV).
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte ist die Röntgendiagnostik ein tägliches klinisches Werkzeug, das jedoch besonderer Qualifikation bedarf. Der Betrieb von Röntgenanlagen erfordert eine behördliche Genehmigung sowie einen Nachweis der Sachkunde im Strahlenschutz. Fehler bei Indikationsstellung oder Durchführung können zu Haftungsansprüchen führen. Die Abrechnung erfolgt nach BEMA und GOZ, wobei die Dokumentation der Indikation vorgeschrieben ist.
Praxishinweise
Zahnärzte müssen ihre Strahlenschutzkenntnisse regelmäßig aktualisieren und die Röntgenanlage regelmäßig einer Sachverständigenprüfung unterziehen. Beim Einsatz der DVT gelten besonders strenge Indikationsgrenzen. Ärzteversichert informiert über Versicherungslösungen für Zahnarztpraxen, einschließlich Haftungsschutz bei Röntgenschäden.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer: Röntgen in der Zahnmedizin
- Bundesamt für Strahlenschutz: Medizinische Röntgenanwendung
- KZBV: Abrechnung Röntgenleistungen
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