Die Röntgenverordnung (RöV) war bis 2019 die zentrale Rechtsgrundlage für den Betrieb von Röntgenanlagen zu medizinischen und zahnmedizinischen Zwecken in Deutschland. Sie wurde 2019 durch die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) abgelöst, die auf dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) basiert. Die wesentlichen Inhalte bleiben erhalten: Anforderungen an Genehmigung, Sachkunde im Strahlenschutz, Qualitätssicherung und Dokumentation von Röntgenanwendungen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte und Zahnärzte, die Röntgenanlagen betreiben, ist die Kenntnis der strahlenschutzrechtlichen Pflichten essenziell. Der Betrieb einer Röntgenanlage erfordert eine behördliche Genehmigung oder Anzeige sowie den Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz. Diese muss in regelmäßigen Abständen durch Fortbildungen aktualisiert werden. Verstöße können zu Bußgeldern und dem Entzug der Betriebsgenehmigung führen.
Praxishinweise
Praxisinhaber sollten die Genehmigungsunterlagen ihrer Röntgenanlagen aktuell halten und Mitarbeiter, die an der Röntgenuntersuchung mitwirken, entsprechend schulen. Bei Kauf neuer Geräte ist eine neue Anzeige oder Genehmigung erforderlich. Ärzteversichert berät zur Absicherung von Praxisrisiken, einschließlich Haftungsfragen rund um Röntgenanwendungen.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Gesetze im Internet: Strahlenschutzverordnung StrlSchV
- Bundesamt für Strahlenschutz: Medizinischer Strahlenschutz
- KBV: Strahlenschutz in der Praxis
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