Eine Rückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bezeichnet die Forderung, bereits ausgezahlte Honorare ganz oder teilweise zurückzuzahlen, weil nachträglich Abrechnungsfehler, Doppelabrechnung, Budgetüberschreitungen oder Verstöße gegen Abrechnungsbestimmungen festgestellt wurden. Grundlage sind die Abrechnungsprüfungen der KV gemäß § 106d SGB V sowie sachlich-rechnerische Berichtigungen.

Bedeutung für Ärzte

Für Vertragsärzte sind KV-Rückforderungen ein ernstzunehmendes Risiko, das die Praxisliquidität belasten kann. Häufige Ursachen sind Leistungen ohne ausreichende Dokumentation, fehlerhafte Diagnosecodierung oder Abrechnung von Leistungen, für die keine Genehmigung vorlag. Die KV kann Rückforderungen auch rückwirkend für mehrere Quartale geltend machen, was zu erheblichen Rückzahlungsforderungen führen kann.

Praxishinweise

Ärzte sollten jeden Rückforderungsbescheid der KV sorgfältig prüfen und bei sachlichen Fehlern fristgerecht Widerspruch einlegen. Eine lückenlose Dokumentation der erbrachten Leistungen ist die beste Prävention. Ärzteversichert berät zu Absicherungslösungen für Abrechnungsrisiken und gibt Hinweise auf geeignete Beratungspartner.

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Quellen

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