Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsnehmer auszahlt, wenn er eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigt. Er ergibt sich aus dem gebildeten Deckungskapital abzüglich von Stornoabzügen und noch nicht verrechneten Abschlusskosten. Insbesondere in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert erheblich niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die im Laufe ihrer Karriere ihre Altersvorsorge neu strukturieren oder eine bestehende Police kündigen möchten, ist der Rückkaufswert ein wichtiger Faktor. Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung früh kündigt, realisiert häufig erhebliche Verluste. Alternativ zur Kündigung kann die Beitragsfreistellung in Betracht gezogen werden, bei der die Police ohne weitere Einzahlungen mit reduzierter Versicherungssumme weiterläuft.

Praxishinweise

Ärzte sollten den aktuellen Rückkaufswert ihrer Lebens- und Rentenversicherungen kennen und bei Bedarf eine professionelle Analyse der Fortführungs- versus Kündigungsalternative einholen. Ein Policenverkauf auf dem Zweitmarkt kann manchmal mehr einbringen als der Rückkaufswert. Ärzteversichert berät zur Optimierung bestehender Altersvorsorgelösungen für Ärzte.

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Quellen

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