Rückrufkosten bezeichnen sämtliche Aufwendungen, die einem Unternehmen oder einer Praxis entstehen, wenn fehlerhafte Produkte, Medikamente oder Medizinprodukte vom Markt oder aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Dazu gehören Kommunikationskosten, Lagerungs- und Vernichtungsaufwendungen, Personalkosten für die Rückrufaktion sowie eventuelle Ersatzlieferungen.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte, die eigene Praxislaborprodukte herstellen, Medizinprodukte vertreiben oder Eigenblutpräparate aufbereiten, kann ein behördlich angeordneter Rückruf erhebliche Kosten verursachen. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht einer Arztpraxis sind Rückrufkosten häufig nur optional oder bis zu einem Sublimit mitversichert; viele Standardpolicen decken sie gar nicht ab. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) regelt die Haftung für fehlerhafte Produkte unabhängig vom Verschulden bis zu einer Summe von 85 Millionen Euro pro Schadensereignis. Ärzteversichert rät Praxisinhabern, den Versicherungsschutz für Rückrufkosten im Rahmen der Berufshaftpflicht oder einer gesonderten Produkthaftpflicht gezielt zu prüfen.
Abgrenzung
Rückrufkosten sind von gewöhnlichen Sachschäden abzugrenzen, die durch fehlerhafte Produkte an Dritten entstehen und über die klassische Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Rückrufkostenversicherung deckt hingegen primär die Kosten der Rückrufaktion selbst, nicht die Schäden bei Dritten.
Beispiel
Eine Gemeinschaftspraxis für Labormedizin stellt fest, dass eine Charge selbst hergestellter Reagenzien fehlerhaft ist. Die Benachrichtigung aller belieferten Praxen, der Rücktransport und die fachgerechte Entsorgung kosten insgesamt 18.000 Euro; dieser Betrag wäre nur durch eine ausdrücklich eingeschlossene Rückrufkostenklausel in der Haftpflichtpolice gedeckt.
Quellen
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