Eine Rüge ist eine berufsrechtliche Maßnahme, die eine Ärztekammer gegen einen Arzt aussprechen kann, wenn dieser gegen Bestimmungen der ärztlichen Berufsordnung verstoßen hat. Sie ist eine niedrigschwellige Sanktion unterhalb des förmlichen Berufsgerichtsverfahrens. Rechtsgrundlage sind die Heilberufsgesetze der Bundesländer. Die Rüge ist schriftlich zu begründen und dem betroffenen Arzt zuzustellen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die Rüge einer Ärztekammer eine ernste berufsrechtliche Angelegenheit, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Typische Anlässe sind Verstöße gegen Werbebeschränkungen, die Schweigepflicht, die ärztliche Fortbildungspflicht oder berufswidrige Kooperationen. Eine Rüge erscheint nicht im polizeilichen Führungszeugnis, wird aber im Berufsregister der Kammer vermerkt und kann bei wiederholten Verstößen die Einleitung eines Berufsgerichtsverfahrens nach sich ziehen.
Praxishinweise
Ärzte, gegen die ein Rügeverfahren eingeleitet wird, sollten frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und die Rüge nicht unkommentiert akzeptieren, wenn sie unbegründet ist. Widerspruch ist möglich. Eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz kann die Kosten des Verfahrens abdecken. Ärzteversichert berät zu geeigneten Rechtsschutzlösungen für Ärzte.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: Berufsordnung für Ärzte
- Landesärztekammern: Berufsrechtliche Verfahren
- Deutsches Ärzteblatt: Berufsrechtliche Sanktionen
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