Das Rügeverfahren ist ein berufsrechtliches Verfahren, das Ärztekammern gegenüber Mitgliedern einleiten können, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen die ärztliche Berufsordnung besteht. Es ist ein nichtförmliches Verfahren unterhalb der Schwelle eines Berufsgerichtsverfahrens. Im Rügeverfahren wird dem beschuldigten Arzt zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben; dann kann die Kammer eine formelle Rüge aussprechen, falls ein Verstoß festgestellt wird.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist das Rügeverfahren in der Regel mit erheblichem Aufwand und psychischem Druck verbunden. Häufige Auslöser sind Beschwerden von Patienten, Kollegen oder Behörden. Das Verfahren dient der Kammer als Instrument zur Wahrung der Berufsstandards. Ärzte haben das Recht, sich im Verfahren zu äußern und bei Bedarf anwaltlich vertreten zu lassen. Eine ungerechtfertigte Rüge kann angefochten werden.

Praxishinweise

Im Falle eines Rügeverfahrens sollten Ärzte unverzüglich anwaltliche Beratung einholen und schriftliche Stellungnahmen sorgfältig formulieren. Eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz finanziert die Verfahrenskosten. Ärzteversichert empfiehlt passende Rechtsschutzversicherungen für Ärzte und informiert über den Ablauf berufsrechtlicher Verfahren.

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Quellen

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