Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente, ist ein privates Altersvorsorgeprodukt, das nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt wurde und seit 2005 staatlich gefördert wird. Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar: Im Jahr 2025 können bis zu 29.344 Euro (Alleinstehende) zu 100 % als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die Leistung wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt; eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Bedeutung für Ärzte
Selbstständige Ärzte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben durch die Rürup-Rente eine besonders attraktive Möglichkeit, hohe Einkommen steuerlich zu entlasten. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % spart ein Arzt, der den vollen Höchstbetrag einzahlt, rund 12.300 Euro Einkommensteuer pro Jahr. Ärzte, die Mitglied in einem ärztlichen Versorgungswerk sind, können Rürup-Beiträge ebenfalls absetzen, müssen aber die Gesamtgrenze beachten, da Versorgungswerk-Beiträge angerechnet werden. Ärzteversichert empfiehlt, die optimale Einzahlungshöhe jährlich mit dem Steuerberater abzustimmen, da sie vom Jahreseinkommen und den Versorgungswerk-Beiträgen abhängt.
Abgrenzung
Die Rürup-Rente unterscheidet sich von der Riester-Rente dadurch, dass Riester auf Arbeitnehmer ausgerichtet ist und staatliche Zulagen statt reiner Steuerabzüge bietet. Im Vergleich zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) handelt es sich bei der Rürup-Rente um eine rein private Vorsorge ohne Arbeitgeberbeteiligung. Gegenüber einer privaten Rentenversicherung ohne Förderung liegt der Vorteil im sofortigen Steuerabzug der Beiträge.
Beispiel
Ein niedergelassener Internist erzielt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 180.000 Euro und zahlt 15.000 Euro in sein Versorgungswerk ein. Den verbleibenden abzugsfähigen Spielraum von rund 14.344 Euro investiert er in einen Rürup-Fondsrentenvertrag und spart dadurch bei 42 % Grenzsteuersatz etwa 6.024 Euro Einkommensteuer.
Quellen
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