Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine 2005 eingeführte Form der privaten Altersvorsorge, die sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler richtet. Beiträge zur Rürup-Rente können bis zu einem gesetzlich definierten Höchstbetrag als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG geltend gemacht werden. 2025 sind bis zu 27.566 Euro (Alleinstehende) absetzbar. Im Gegenzug werden die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte ist die Rürup-Rente das steuerlich attraktivste Altersvorsorge-Instrument, da sie ihre Beitragsleistung direkt mit dem persönlichen Spitzensteuersatz gegenrechnen können. Wer im Jahr 100.000 Euro Gewinn erzielt und 20.000 Euro in eine Rürup-Rente einzahlt, kann damit die Steuerlast erheblich senken. Die Rürup-Rente ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar, was als Sicherheitsmerkmal konzipiert ist.
Praxishinweise
Ärzte sollten die Rürup-Rente als Teil eines diversifizierten Altersvorsorgekonzepts betrachten und regelmäßig prüfen, wie viel Beitrag steueroptimal ist. Ein Vergleich verschiedener Anbieter und Tarifmodelle (klassisch, fondsgebunden) lohnt sich. Ärzteversichert berät zu steuerbegünstigten Altersvorsorgelösungen speziell für Ärzte und Zahnärzte.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Basisversorgung Rürup
- Gesetze im Internet: § 10 EStG Sonderausgaben
- Stiftung Warentest: Rürup-Rente im Test
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