Ein Sabbatical bezeichnet eine vorübergehende vollständige oder teilweise Freistellung von der Berufstätigkeit, die in der Regel zwischen drei und zwölf Monate umfasst und der persönlichen Erholung, Weiterqualifizierung oder Reise dient. Im Arbeitsrecht gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical; es bedarf einer individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder einer tarifvertraglichen Regelung.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte nutzen Sabbaticals zunehmend zur Burnout-Prävention oder für internationale Hospitationen. Finanziert werden sie typischerweise durch Zeitwertkonten, bei denen Überstunden und Urlaub über Jahre angespart und dann als Freistellungszeit in Anspruch genommen werden, oder durch Gehaltsumwandlung über einen Wertguthabenvertrag nach § 7b SGB IV. Während des Sabbaticals bleibt das Sozialversicherungsverhältnis in der Regel bestehen, sofern das angesparte Wertguthaben ausgezahlt wird. Für Selbstständige muss das Sabbatical individuell finanziert werden; die Krankenversicherung (PKV oder GKV) läuft weiter und muss weiter bedient werden. Ärzteversichert empfiehlt, vor einem Sabbatical den Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld und Haftpflicht zu prüfen, da Deckungslücken entstehen können, wenn keine Beiträge fließen.
Abgrenzung
Das Sabbatical unterscheidet sich von unbezahltem Sonderurlaub, der keine beitragsfinanzierte Ansparphase voraussetzt. Es ist auch nicht mit der Elternzeit gleichzusetzen, die gesetzlich geregelt ist und eigene Versicherungsregeln kennt.
Beispiel
Ein Oberarzt spart drei Jahre lang monatlich 500 Euro seines Gehalts in ein Wertguthabenkonto an. Nach Abschluss dieser Phase nimmt er sechs Monate Freistellung, in denen das angesparte Guthaben monatlich ausgezahlt wird; Sozialversicherungsbeiträge laufen weiter, als wäre er in regulärer Beschäftigung.
Quellen
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