Das Sachleistungsprinzip ist das grundlegende Abrechnungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es bedeutet, dass gesetzlich Versicherte Gesundheitsleistungen direkt beim Vertragsarzt, Krankenhaus oder Apotheker in Anspruch nehmen, ohne diese vorab selbst zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer und der Krankenkasse. Patienten erhalten eine Sachleistung, keine Geldleistung.

Bedeutung für Ärzte

Für Vertragsärzte bedeutet das Sachleistungsprinzip, dass GKV-Patienten keine Privatrechnung erhalten. Stattdessen rechnen Ärzte gesammelt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen ab. Das Sachleistungsprinzip unterscheidet sich fundamental vom Kostenerstattungsprinzip der PKV, bei dem der Patient vorab zahlt und sich die Kosten erstatten lässt. GKV-Versicherte können optional auf das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 SGB V wechseln.

Praxishinweise

Ärzte sollten GKV- und PKV-Patienten strikt getrennt abrechnen und verstehen, welche Leistungen über den Sachleistungsanspruch gedeckt sind und welche privat zu berechnen sind (IGeL-Leistungen). Fehler bei der Abgrenzung können zu Rückforderungen führen. Ärzteversichert informiert zu Abrechnungsfragen und Absicherungslösungen für Vertragsärzte.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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