Ein Sachverständiger im Versicherungsschadenfall ist eine unabhängige Fachperson, die Art, Umfang und Höhe eines eingetretenen Schadens fachkundig bewertet. Er wird entweder vom Versicherer, vom Versicherungsnehmer oder im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens von beiden Seiten gemeinsam eingesetzt. Seine Feststellungen bilden die Grundlage für die Schadensregulierung durch den Versicherer.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber ist die Einschaltung eines Sachverständigen relevant bei Schäden an Praxiseinrichtung, medizinischen Geräten, durch Feuer, Wasser oder Einbruch. Ist der Versicherungsnehmer mit der Einschätzung des Versicherers nicht einverstanden, kann er einen eigenen Sachverständigen beauftragen. In der Berufshaftpflichtversicherung werden Sachverständige für medizinische Gutachten eingesetzt, die die Frage eines ärztlichen Behandlungsfehlers klären.

Praxishinweise

Praxisinhaber sollten im Schadenfall frühzeitig die Versicherung informieren und auf das Recht des Sachverständigenverfahrens nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) hinweisen. Bei größeren Schäden lohnt es sich, einen eigenen, von der Versicherung unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Ärzteversichert unterstützt bei der Schadensabwicklung und der Auswahl geeigneter Versicherungen.

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Quellen

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