Die Schadenmeldungsfrist ist eine in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegte Pflicht, einen eingetretenen Schadensfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums beim Versicherer anzuzeigen. Dabei gilt in der Regel die Pflicht zur unverzüglichen Meldung nach Bekanntwerden des Schadens. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 30, dass der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalls nach Kenntnisnahme melden muss.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die eine Berufshaftpflicht, eine Praxisinhaltsversicherung oder eine Cyberversicherung abgeschlossen haben, ist die Kenntnis der Meldefristen essenziell. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass der Versicherer seine Leistung kürzt oder ganz verweigert. In der Berufshaftpflichtversicherung ist die Meldepflicht besonders relevant, da Haftungsansprüche oft erst Jahre nach dem eigentlichen Ereignis geltend gemacht werden.

Praxishinweise

Ärzte und Praxisinhaber sollten bei jedem Vorfall, der möglicherweise einen Versicherungsfall darstellt, sofort ihre Versicherung informieren, auch wenn noch keine Schadensklage vorliegt. Eine zu frühe Meldung schadet nicht, eine zu späte kann den Versicherungsschutz gefährden. Ärzteversichert unterstützt bei der korrekten Schadensabwicklung und Vertragsgestaltung.

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Quellen

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