Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Sie ist im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und wird nach denselben Steuersätzen und Freibeträgen wie die Erbschaftsteuer berechnet. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Vollzug der Schenkung. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Beschenkte, in bestimmten Fällen haftet auch der Schenker.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte mit bedeutendem Privatvermögen, Praxiswert oder Immobilienbesitz ist die Schenkungsteuer ein wichtiges Thema bei der Nachfolgeplanung. Durch frühzeitige Schenkungen innerhalb der Freibetragsgrenzen kann die Erbschaftsteuerbelastung im Todesfall erheblich reduziert werden. Kinder haben alle zehn Jahre einen Freibetrag von 400.000 Euro, der erneut genutzt werden kann, wenn die Zehnjahresfrist abgelaufen ist.

Praxishinweise

Ärzte sollten ihre Schenkungsplanung mit einem Steuerberater und einem Notar entwickeln und dabei alle relevanten Vermögenswerte berücksichtigen. Schenkungen sollten immer dokumentiert und ggf. notariell beurkundet werden. Ärzteversichert gibt Orientierung zu steuerlichen Planungsthemen und vermittelt qualifizierte Beratungspartner für Vermögensnachfolge.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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