Die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen sind bei den Ärztekammern der Bundesländer eingerichtete, neutrale und unabhängige Gremien. Sie prüfen auf Antrag eines Patienten, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser kausal für den geltend gemachten Gesundheitsschaden ist. Das Verfahren ist für Patienten kostenlos. Die Schlichtungsstelle erstellt ein Gutachten, das jedoch für beide Parteien nicht bindend ist.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte hat ein Schlichtungsverfahren erhebliche praktische Bedeutung. Der Berufshaftpflichtversicherer übernimmt in der Regel die Verteidigung des Arztes und kooperiert mit der Schlichtungsstelle. Ein positives Gutachten für den Patienten kann zu außergerichtlichen Vergleichen führen. Ärzte sollten das Verfahren ernst nehmen, da Gutachten der Schlichtungsstellen auch in späteren gerichtlichen Verfahren verwendet werden können.
Praxishinweise
Ärzte sollten bei Einleitung eines Schlichtungsverfahrens umgehend ihren Berufshaftpflichtversicherer informieren und keine eigenen Stellungnahmen ohne Abstimmung mit dem Versicherer abgeben. Eine gute Dokumentation der Behandlung ist die wichtigste Vorbereitung für ein solches Verfahren. Ärzteversichert berät zur Berufshaftpflicht und zur Verfahrensabwicklung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen
- Ärztekammer Nordrhein: Gutachterkommission
- GDV: Berufshaftpflicht und Schlichtung
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