Eine Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen ist eine bei den Ärztekammern eingerichtete unabhängige Einrichtung, die Streitigkeiten über vermeintliche Behandlungsfehler außergerichtlich prüft. Sie erstellt ein kostenloses Sachverständigengutachten, das sowohl dem Patienten als auch dem Arzt und dessen Haftpflichtversicherer als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung dient.
Bedeutung für Ärzte
In Deutschland werden jährlich rund 12.000 bis 15.000 Behandlungsfehlervorwürfe bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern gestellt. Für den beschuldigten Arzt bietet das Schlichtungsverfahren den Vorteil, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann, die deutlich teurer und zeitaufwendiger wäre. Der Arzt ist verpflichtet, seinen Haftpflichtversicherer über das laufende Schlichtungsverfahren zu informieren; dieser übernimmt die Kommunikation und Verfahrensführung. Ärzteversichert empfiehlt, bei Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unmittelbar Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer aufzunehmen und keine eigenständigen Stellungnahmen an die Schlichtungsstelle zu übermitteln.
Abgrenzung
Die Schlichtungsstelle ist keine Behörde und kein Gericht; ihr Votum ist nicht verbindlich. Sie unterscheidet sich von der Patientenberatung, die keine Gutachten erstellt, und von der Berufsgerichtsbarkeit, die berufsrechtliche (nicht schadensrechtliche) Verstöße verfolgt.
Beispiel
Ein Patient klagt nach einer Knie-OP über anhaltende Schmerzen und vermutet einen Behandlungsfehler. Er wendet sich an die Schlichtungsstelle seiner Landesärztekammer. Diese beauftragt einen unabhängigen Gutachter, der nach sechs Monaten zu dem Ergebnis kommt, dass kein Behandlungsfehler vorliegt. Der Haftpflichtversicherer des Arztes lehnt daraufhin außergerichtlich eine Entschädigung ab.
Quellen
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