Eine Schnarchschiene ist ein medizinisches Hilfsmittel aus der Zahnmedizin, das die Unterkieferposition beim Schlafen nach vorne verlagert und so die Atemwege offen hält. Sie wird zur Behandlung von Schnarchen und leichter bis mittelschwerer obstruktiver Schlafapnoe eingesetzt. Die Abrechnung erfolgt privatärztlich nach GOZ oder als Kassenleistung bei nachgewiesener Schlafapnoe über die GKV.

Das Wichtigste in Kürze

  • Medizinisches Hilfsmittel zur Behandlung von Schnarchen und leichter Schlafapnoe
  • GKV-Erstattung bei diagnostizierter obstruktiver Schlafapnoe möglich
  • Abrechnung über GOZ-Positionen und zahntechnische Laborkosten

Schnarchschiene (Zahnmedizin) im Kontext der Arztpraxis

Die Schnarchschiene (Unterkieferprotrusionsschiene, UK-Schiene) ist ein individuell angefertigtes Hilfsmittel, das von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden angepasst wird. Bei nachgewiesener obstruktiver Schlafapnoe kann die GKV die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen, wenn CPAP-Therapie nicht vertragen wird oder abgelehnt wurde. Die Kostenübernahme erfordert ein Schlaflaborgutachten.

Die Abrechnung privatärztlicher Schnarchschienen erfolgt nach GOZ-Positionen für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen. Hinzu kommen Laborkosten für die zahntechnische Anfertigung. Die Gesamtkosten können je nach Aufwand und Material zwischen 500 und über 2.000 Euro liegen. Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist vor Behandlungsbeginn auszuhändigen.

Für die Haftung ist die korrekte Indikationsstellung entscheidend. Eine Schnarchschiene darf nur nach einer gründlichen Anamnese und Untersuchung eingesetzt werden. Kontraindikationen wie schwere Schlafapnoe, Zähneknirschen oder mangelnde Bezahnung müssen beachtet werden. Fehlbehandlungen können Kiefergelenk- oder Zahnschäden verursachen und Haftungsansprüche begründen.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert berät Zahnärzte, die Schnarchschienen anbieten, zu einer Berufshaftpflicht, die auch Schäden aus zahntechnisch-medizinischen Leistungen im Bereich Schlafmedizin vollständig abdeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →