Die Schwangerschaftsvorsorge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst alle Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen, die für Schwangere im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Pflichtleistungen vorgesehen sind. Dazu gehören regelmäßige Arztbesuche, Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen und die Ausstellung des Mutterpasses. Die Kosten werden vollständig von der GKV übernommen.

Bedeutung für Ärzte

Für Frauen- und Allgemeinärzte, die schwangere Patientinnen betreuen, ist die korrekte Abrechnung der Mutterschaftsvorsorge nach EBM essenziell. Die Leistungen sind im Kapitel 4.5 des EBM geregelt und umfassen spezifische Gebührenordnungspositionen (GOP). Fehlende Dokumentation im Mutterpass oder nicht abgerechnete Leistungen können zu Honorarverlusten oder KV-Rückfragen führen.

Praxishinweise

Gynäkologen und Allgemeinmediziner sollten die Mutterschaftsrichtlinien und die entsprechenden EBM-Positionen regelmäßig auf Aktualität prüfen. Eine vollständige Dokumentation im Mutterpass ist Pflicht. Ärzteversichert berät zu Haftungsrisiken und Berufshaftpflichtversicherungen für Gynäkologen.

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Quellen

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