In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt es für jede Leistung einen Gebührenrahmen, der durch den 1-fachen Mindestsatz und einen maximal zulässigen Höchstsatz begrenzt wird. Die Regelspanne gilt bis zum 2,3-fachen (ärztliche Leistungen) bzw. 1,8-fachen (technische Leistungen) Satz. Darüber, bis zum absoluten Höchstsatz (3,5-fach bzw. 2,5-fach), liegt der Bereich, der gelegentlich als Schwellenspanne bezeichnet wird. In diesem Bereich ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung Pflicht.
Bedeutung für Ärzte
Für Privatärzte ist das Verständnis der GOÄ-Steigerungssystematik entscheidend, um Rechnungen korrekt zu stellen und Kürzungen durch PKV-Unternehmen zu vermeiden. Leistungen im Bereich oberhalb der Regelspanne können zwar rechtmäßig abgerechnet werden, erfordern aber eine individuelle, patientenbezogene Begründung. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Aufwand" werden von PKV-Gutachtern in der Regel nicht akzeptiert.
Praxishinweise
Ärzte sollten Begründungen für Steigerungen oberhalb der Regelspanne immer spezifisch und patientenbezogen formulieren. Dokumentation im Behandlungsprotokoll ist wichtig. Die GOÄ-Reform wird voraussichtlich das Steigerungssystem grundlegend überarbeiten. Ärzteversichert informiert zu Abrechnungsrisiken und geeigneten Versicherungen für Privatärzte.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: GOÄ-Kommentar und Steigerungsfaktoren
- PKV-Verband: Rechnungsprüfung GOÄ
- Deutsches Institut für med. Dokumentation: GOÄ
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