Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung oder Franchise genannt) ist der Teil eines Versicherungsschadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt. Er kann als absoluter Betrag, als prozentualer Anteil am Schaden oder als Kombination vereinbart werden. Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger in der Regel die Versicherungsprämie. Der Selbstbehalt ist ein häufiges Tarifmerkmal in PKV, Berufshaftpflicht, Kfz-Versicherung und Gebäudeversicherung.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist der Selbstbehalt in der PKV ein bekanntes Instrument zur Beitragsoptimierung. Viele PKV-Tarife bieten erhebliche Beitragsnachlässe gegen eine jährliche Selbstbeteiligung von zum Beispiel 600 oder 1.200 Euro. In der Berufshaftpflicht können hohe Selbstbehalte die Prämie senken, bedeuten aber auch ein erhöhtes persönliches Kostenrisiko im Schadensfall. Praxisinhaber sollten die Selbstbehaltshöhe auf ihre finanzielle Tragfähigkeit abstimmen.

Praxishinweise

Ärzte sollten vor Wahl eines hohen Selbstbehalts prüfen, ob sie im Schadensfall genügend liquide Rücklage haben. Bei der PKV lohnt ein Vergleich der Beitragsersparnis gegenüber dem potenziellen Eigenanteil. Ärzteversichert hilft Ärzten bei der Optimierung von Versicherungsprämien unter Berücksichtigung des individuellen Risikoprofils.

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Quellen

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