Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung) bezeichnet den Betrag oder Prozentsatz eines Versicherungsschadens, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt, bevor die Versicherungsleistung des Versicherers einsetzt. In der PKV wird ein jährlicher absoluter Selbstbehalt vereinbart; in der Sachversicherung gibt es sowohl absolute als auch relative Selbstbehalte.
Bedeutung für Ärzte
In der privaten Krankenversicherung können Ärzte durch die Wahl eines höheren Selbstbehalts die monatliche Prämie erheblich reduzieren. Bei einem jährlichen Selbstbehalt von 1.000 Euro statt 0 Euro sinkt die Prämie je nach Tarif und Alter um 15 bis 30 %. Da Ärzte mit einem überdurchschnittlichen Gesundheitsbewusstsein und in der Regel stabilen Einkommensverhältnissen typischerweise geringe Routineausgaben haben, kann ein höherer Selbstbehalt langfristig günstiger sein. Zu beachten ist jedoch, dass der Selbstbehalt auch in Phasen reduzierter Berufstätigkeit (Elternzeit, Krankheit) anfällt. In der Berufshaftpflicht verringert ein Selbstbehalt die Prämie, erhöht aber das finanzielle Eigenrisiko bei Schadenfällen. Ärzteversichert empfiehlt, Selbstbehaltoptionen in der PKV regelmäßig anhand der tatsächlichen jährlichen Gesundheitsausgaben zu evaluieren.
Abgrenzung
Der Selbstbehalt ist vom Risikobeitrag zu unterscheiden, der die versicherungsmathematische Grundlage der Prämienberechnung bildet. Er unterscheidet sich auch von der Zuzahlung, die in der GKV für bestimmte Leistungen anfällt und nicht prämienreduzierend wirkt.
Beispiel
Eine Ärztin vereinbart in ihrer PKV einen jährlichen Selbstbehalt von 600 Euro und spart dadurch 80 Euro monatliche Prämie (960 Euro im Jahr). In Jahren ohne nennenswerte Arztbesuche spart sie also 960 Euro; nutzt sie hingegen den vollen Selbstbehalt, verbleibt ihr noch ein Nettogewinn von 360 Euro.
Quellen
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