Die Selbstbeteiligung in Versicherungsverträgen bezeichnet den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt. Bei der absoluten Selbstbeteiligung wird ein fixer Betrag, etwa 500 Euro, vom Schadensersatz abgezogen. Bei der relativen Selbstbeteiligung trägt der Versicherungsnehmer einen prozentualen Anteil des Schadens, wobei häufig eine Maximalgrenze vereinbart ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Absolute Selbstbeteiligung: fester Betrag je Schadenfall
  • Relative Selbstbeteiligung: prozentualer Anteil am Schaden, oft mit Höchstgrenze
  • Höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel die Versicherungsprämie

Selbstbeteiligung (absolut / relativ) im Kontext der Arztpraxis

Selbstbeteiligungen kommen in nahezu allen Versicherungssparten vor, die für Ärzte relevant sind: Berufshaftpflicht, Hausrat, Praxisinhaltsversicherung und Kfz-Kaskoversicherung. Bei der ärztlichen Berufshaftpflicht ist eine Selbstbeteiligung von 500 bis 2.500 Euro je Schadenfall üblich. Sie signalisiert dem Versicherer, dass der Versicherungsnehmer ein eigenes Interesse an schadenfreiem Verhalten hat.

Die Wahl der optimalen Selbstbeteiligungshöhe ist eine betriebswirtschaftliche Abwägung. Wer eine hohe Selbstbeteiligung wählt, zahlt niedrigere Prämien, muss aber im Schadensfall einen größeren Betrag aus eigenen Mitteln aufbringen. Für eine gut wirtschaftende Arztpraxis mit stabiler Liquidität kann eine höhere Selbstbeteiligung sinnvoll sein. Wichtig ist, dass im Schadensfall genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen.

In der privaten Krankenversicherung ist die Selbstbeteiligung ein wichtiges Instrument zur Prämiengestaltung. Ärzte, die sich in der PKV versichern oder ihre Mitarbeiter in der Beihilfe ergänzend absichern, sollten die Selbstbeteiligungs-Varianten sorgfältig vergleichen und auf ihre persönliche Inanspruchnahme-Geschichte abstimmen.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert analysiert für Mediziner, ob die gewählten Selbstbeteiligungen in ihren Verträgen wirtschaftlich optimal sind und ob durch eine Anpassung Prämien gespart werden können, ohne den Schutz wesentlich zu reduzieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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