Die Serienschadenklausel ist eine Versicherungsbedingung in der Haftpflichtversicherung, nach der mehrere Einzelschäden, die auf derselben Ursache oder demselben Ereignis beruhen, als ein einziger Versicherungsfall gelten und daher gemeinsam der Versicherungssumme unterliegen.
Bedeutung für Ärzte
In der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist die Serienschadenklausel besonders relevant, wenn ein Behandlungsfehler mehrere Patienten betrifft, zum Beispiel durch ein fehlerhaftes Protokoll oder einen Gerätedefekt. Statt mehrerer separater Versicherungsfälle mit jeweils eigener Deckungssumme werden alle Schäden zu einem Versicherungsfall zusammengefasst. Dies kann für den Arzt nachteilig sein, wenn die gemeinsame Schadenhöhe die Deckungssumme übersteigt: Bei einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro und zehn Patienten mit je 500.000 Euro Schaden (Gesamt: 5 Millionen Euro) verbleibt ein ungedeckter Restschaden von 2 Millionen Euro. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Wahl der Deckungssumme in der Berufshaftpflicht das serielle Schadenszenario explizit zu berücksichtigen.
Abgrenzung
Die Serienschadenklausel ist von der Aggregatsdeckung zu unterscheiden, bei der alle Versicherungsfälle eines Jahres gemeinsam auf ein Jahresmaximum angerechnet werden. Die Serienschadenklausel bezieht sich auf die sachliche Zusammenfassung gleichartiger Schäden, nicht auf einen Zeitraum.
Beispiel
Ein Radiologe übersieht systematisch bei Patienten mit ähnlichem Befundmuster einen relevanten Befund. Sechs Patienten klagen aufgrund desselben diagnostischen Fehlers. Die Serienschadenklausel ordnet alle sechs Klagen einem einzigen Versicherungsfall zu; die gesamte Entschädigungssumme muss aus der einmaligen Deckungssumme bestritten werden.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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