Die Sextantenbehandlung bezeichnet in der Zahnmedizin ein Behandlungskonzept, bei dem das Gebiss in sechs Sextanten eingeteilt wird: drei Sextanten im Oberkiefer (rechts, vorne, links) und drei im Unterkiefer. Dieses Konzept kommt vor allem in der Parodontologie zum Einsatz, wo die Behandlung sextantenweise erfolgt, um systematisch alle Bereiche des Parodontiums zu therapieren. Auch für die Abrechnung parodontaler Leistungen im BEMA und der GOZ ist die Sextanteneinteilung relevant.
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte ist die Sextanteneinteilung ein wichtiges klinisches und abrechnungstechnisches Konzept. Bestimmte BEMA-Leistungen im Bereich der Parodontalbehandlung sind je Sextant abrechenbar und erfordern eine klare Zuordnung der Behandlungsschritte zu den einzelnen Bereichen. Eine fehlerhafte Abrechnung kann zu Rückforderungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) führen.
Praxishinweise
Zahnärzte sollten die Sextanteneinteilung konsequent in der Behandlungsdokumentation abbilden und bei der Abrechnung korrekt zuordnen. Die Aufklärung des Patienten über den sextantenweisen Behandlungsplan sollte schriftlich festgehalten werden. Ärzteversichert informiert zu Abrechnungsrisiken und Berufshaftpflichtlösungen für Zahnärzte.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- KZBV: Parodontosebehandlung im BEMA
- Bundeszahnärztekammer: Parodontologie
- DG PARO: Leitlinien zur Parodontitis-Therapie
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