Die Sitzungsziffer in der Psychotherapie ist die spezifische Gebührenordnungsposition (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), über die psychotherapeutische Einzelsitzungen oder Gruppentherapiesitzungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden. Je nach Therapieform, Dauer und Behandlungsphase (probatorische Sitzung, Kurzzeit- oder Langzeittherapie) kommen unterschiedliche GOP zum Einsatz.
Bedeutung für Ärzte
Für ärztliche Psychotherapeuten und psychologische Psychotherapeuten, die mit einer Kassenzulassung tätig sind, ist die korrekte Verwendung der Sitzungsziffern essentiell. Fehler bei der Zuordnung, etwa falsche Therapiephasenkennzeichnung oder Abrechnung nicht genehmigter Sitzungen, können zu Rückforderungen durch die KV führen. Die Genehmigung des Behandlungsumfangs durch den Gutachter oder den Gutachterausschuss (Antragsverfahren) ist Voraussetzung für viele Sitzungsziffern.
Praxishinweise
Psychotherapeuten sollten die GOP für Psychotherapie im EBM regelmäßig auf Änderungen prüfen und sicherstellen, dass genehmigte und tatsächlich erbrachte Sitzungsanzahl übereinstimmen. Ärzteversichert berät zu Berufsrechtsschutz und Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- KBV: EBM Psychotherapie
- Bundespsychotherapeutenkammer: Abrechnung Psychotherapie
- G-BA: Psychotherapierichtlinie
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →