Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine Chipkarte, die in der deutschen Telematikinfrastruktur (TI) eingesetzt wird, um Betriebsstätten des Gesundheitswesens, also Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser, sicher zu authentifizieren. Sie ist eine Pflichtkomponente für den TI-Anschluss und wird von der Praxis für den Konnektor benötigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • SMC-B dient der kryptografisch gesicherten Identifikation der Betriebsstätte in der TI
  • Sie wird von zugelassenen Ausgabestellen (z.B. Ärztekammern) ausgegeben
  • Für jede Betriebsstättennummer (BSNR) ist eine eigene SMC-B erforderlich

SMC-B (Security Module Card) im Kontext der Arztpraxis

Jede Arztpraxis, die an der Telematikinfrastruktur teilnimmt, benötigt eine SMC-B. Sie stellt sicher, dass nur autorisierte Betriebsstätten auf die TI zugreifen und sensible Patientendaten verarbeiten können. Zusammen mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) des Arztes bildet die SMC-B das Kernelement der Zugangsauthentifizierung.

Die SMC-B wird in der Regel von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder der Ärztekappe ausgegeben. Sie muss vor Ablauf regelmäßig erneuert werden, da die Zertifikate auf der Karte zeitlich begrenzt sind. Ein abgelaufenes Zertifikat unterbricht die TI-Verbindung und kann zu Abzügen beim Quartalshonorar führen, wenn der TI-Anschluss nicht mehr funktionsfähig ist.

In Gemeinschaftspraxen und MVZ ist für jede Betriebsstättennummer eine eigene SMC-B notwendig. Bei Zweigpraxen benötigt auch die Zweigpraxis eine gesonderte SMC-B.

Was Ärzte wissen müssen

SMC-B-Ablaufdaten sollten im Praxiskalender fest vermerkt sein, um Unterbrechungen der TI-Verbindung zu vermeiden. Ärzteversichert empfiehlt, die Cyber-Versicherung der Praxis zu prüfen, da TI-Komponenten auch Angriffsflächen für Cyberrisiken darstellen können.

Quellen und weiterführende Informationen

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