Social-Media-Marketing für Arztpraxen beschreibt den strategischen Einsatz sozialer Netzwerke wie Instagram, Facebook oder LinkedIn zur Patientenkommunikation, Praxispräsentation und Fachöffentlichkeitsarbeit. Es unterliegt den berufsrechtlichen Vorgaben der Musterberufsordnung (MBO-Ä) sowie dem Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Bedeutung für Ärzte
Studien zeigen, dass rund 65 % der Patienten Arztbewertungen und Online-Informationen bei der Praxiswahl berücksichtigen. Eine professionell gepflegte Praxispräsenz in sozialen Medien kann die Patientengewinnung und -bindung fördern. Erlaubt sind sachliche Informationen über Leistungsspektrum, Praxisorganisation und allgemeine Gesundheitsthemen. Verboten sind irreführende Werbung, Vorher-Nachher-Bilder bei ästhetischen Eingriffen sowie die Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente. Verstöße gegen das HWG können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ärzteversichert empfiehlt, Social-Media-Inhalte für die Praxis von einem Texter mit Kenntnis des HWG und der MBO-Ä entwickeln zu lassen.
Abgrenzung
Social-Media-Marketing unterscheidet sich von der klassischen Patienteninformation (z. B. Praxisbroschüre), die nicht interaktiv ist. Es unterscheidet sich auch von der ärztlichen Fachkommunikation, die unter Kollegen keine werblichen Regeln kennt, aber eigene Datenschutzpflichten hat.
Beispiel
Eine Dermatologin betreibt einen Instagram-Account, auf dem sie allgemeine Informationen zur Hautpflege und zur Praxisorganisation teilt. Sie verzichtet auf Vorher-Nachher-Bilder kosmetischer Eingriffe und kennzeichnet bezahlte Kooperationen transparent. Mit diesem Ansatz akquiriert sie monatlich etwa 15 neue Privatpatienten über den Social-Media-Kanal.
Quellen
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