Social-Media-Richtlinien für Ärzte sind interne oder kammerbezogene Regelwerke, die den Umgang mit sozialen Netzwerken wie Instagram, LinkedIn, Facebook oder TikTok im ärztlichen Berufsalltag regeln. Sie definieren, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen, wie mit Patientendaten umzugehen ist, welche Aussagen berufsrechtlich zulässig sind und wie auf Patientenkommentare reagiert werden sollte. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch in sozialen Medien.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die Nutzung von Social Media mit spezifischen Risiken verbunden. Die unbeabsichtigte Weitergabe patientenbezogener Daten, auch in angeblich anonymisierter Form, kann die Schweigepflicht nach § 203 StGB verletzen. Werbeaussagen auf sozialen Netzwerken unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und der ärztlichen Berufsordnung. Testimonials von Patienten, Vorher-Nachher-Bilder und bestimmte Heilsversprechen sind verboten.
Praxishinweise
Praxen sollten eine interne Social-Media-Richtlinie erstellen, die für alle Mitarbeiter verbindlich ist. Vor der Veröffentlichung von Inhalten mit Patientenbezug ist immer die ausdrückliche Einwilligung des Patienten einzuholen. Ärzteversichert berät zu Cyberversicherungen und Rechtsschutzlösungen, die auch Social-Media-Risiken abdecken.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: Social Media und Arztrecht
- KBV: Digitale Kommunikation in der Praxis
- Gesetze im Internet: § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →