Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erlaubt es Unternehmern und Freiberuflern, Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter bis zu einem bestimmten Nettobetrag im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich abzusetzen. Seit 2018 gilt eine GWG-Grenze von 800 Euro netto (952 Euro brutto bei 19 Prozent USt). Alternativ besteht die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro netto in einem Sammelposten über fünf Jahre abzuschreiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofortabschreibung bis 800 Euro netto im Anschaffungsjahr möglich
  • Gilt für selbstständig nutzbare abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Alternative: Poolabschreibung für Güter zwischen 250 und 1.000 Euro netto

Sofortabschreibung GWG im Kontext der Arztpraxis

Für Arztpraxen bietet die GWG-Regelung eine erhebliche Vereinfachung bei der Buchhaltung und einen Liquiditätsvorteil. Praxisbedarf wie Instrumente, kleinere medizinische Geräte, Bürostühle oder Computerzubehör, der unter der 800-Euro-Grenze liegt, muss nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden, sondern wird im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt.

Wichtig ist die Bedingung der selbstständigen Nutzbarkeit. Ein Tisch mit Stuhl, der nur zusammen nutzbar ist, gilt steuerlich als einheitliches Wirtschaftsgut. Auch müssen GWG als Anlagegegenstand gebucht und im Anlagenverzeichnis erfasst werden, auch wenn sie sofort abgeschrieben werden. Für die korrekte Zuordnung empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater.

Arztpraxen mit hohem Investitionsbedarf sollten prüfen, ob Anschaffungen durch gezielte Stückelung unter die GWG-Grenze fallen können. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Wirtschaftsgüter tatsächlich selbstständig nutzbar sind. Künstliche Aufteilung einheitlicher Wirtschaftsgüter wird vom Finanzamt nicht anerkannt und kann zu Nachzahlungen führen.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert weist darauf hin, dass neben steuerlicher Absetzbarkeit auch die Versicherung von Praxisinhalt und medizinischen Geräten regelmäßig überprüft werden sollte, da GWG-Investitionen den Neuwert der Praxisausstattung erhöhen.

Quellen und weiterführende Informationen

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