Eine Sonderabschreibung ist eine steuerrechtliche Regelung, die es Betrieben unterhalb bestimmter Größenschwellen erlaubt, im Jahr der Investition einen erhöhten Abschreibungsanteil steuermindernd geltend zu machen, der über die reguläre lineare oder degressive Abschreibung hinausgeht. Wichtigste Grundlage für Arztpraxen ist § 7g EStG, der neben dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) auch eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren vorsieht.

Bedeutung für Ärzte

Niedergelassene Ärzte mit einem Gewinn unter 200.000 Euro können die § 7g-Sonderabschreibung nutzen. Bei einer Investition in ein neues Ultraschallgerät für 80.000 Euro kann die Praxis im Anschaffungsjahr neben der regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung von 16.000 Euro (20 %) geltend machen. Bei einem Steuersatz von 42 % bedeutet das eine Steuerersparnis von rund 6.720 Euro im Investitionsjahr. In Kombination mit dem vorausgehend genutzten Investitionsabzugsbetrag (bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorab abziehbar) lässt sich die Steuerlast im Investitionsjahr erheblich senken. Ärzteversichert empfiehlt, Großinvestitionen so zu timen, dass Sonderabschreibungen in einkommenstarken Jahren genutzt werden.

Abgrenzung

Die Sonderabschreibung ist eine Ergänzung zur planmäßigen Abschreibung (AfA), die unabhängig davon läuft. Sie unterscheidet sich vom Investitionsabzugsbetrag dadurch, dass der IAB vor der Investition gebildet wird, die Sonderabschreibung aber erst nach der Anschaffung geltend gemacht werden kann.

Beispiel

Ein Orthopäde kauft im Juni ein neues Magnetresonanzgerät für 400.000 Euro. Er hatte zuvor einen IAB von 200.000 Euro gebildet. Im Kaufjahr nutzt er zusätzlich die Sonderabschreibung von 20 % auf die verbleibenden 200.000 Euro Buchwert, also 40.000 Euro, und mindert damit den steuerpflichtigen Gewinn erheblich.

Quellen

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