Sonderabschreibungen sind steuerrechtliche Instrumente, die es Unternehmen und Freiberuflern ermöglichen, Investitionen in Wirtschaftsgüter steuerlich schneller als durch die reguläre Nutzungsdauer gerechtfertigte Jahresabschreibungen abzusetzen. Die für Arztpraxen besonders relevante Sonderabschreibung nach § 7g EStG erlaubt Klein- und Mittelbetrieben, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden vier Jahren bis zu 20 Prozent der Investitionskosten zusätzlich zur regulären Abschreibung abzusetzen.

Bedeutung für Ärzte

Für niedergelassene Ärzte ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ein effektives Instrument, um die Steuerbelastung im Jahr einer größeren Investition, etwa in medizinische Geräte, EDV oder Praxiseinrichtung, deutlich zu senken. Voraussetzung ist, dass das Praxisvermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet (Betriebsvermögen bis 235.000 Euro bei Bilanzierung oder Gewinn bis 100.000 Euro bei EÜR). Kombiniert mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) ergibt sich eine noch stärkere steuerliche Wirkung.

Praxishinweise

Praxisinhaber sollten größere Investitionen steuerlich planen und mit ihrem Steuerberater abstimmen, wann und wie Sonderabschreibungen und IAB optimal eingesetzt werden. Eine vorausschauende Planung kann die Steuerlast über mehrere Jahre hinweg verteilen. Ärzteversichert gibt Orientierung zu steuerlichen Planungsthemen für Ärzte.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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