Eine Sondertilgung bezeichnet eine außerplanmäßige Rückzahlung auf ein laufendes Darlehen, die über die vereinbarten regulären Tilgungsraten hinausgeht. Durch Sondertilgungen sinkt die Restschuld schneller, was die Gesamtzinslast über die Laufzeit des Darlehens reduziert.
Bedeutung für Ärzte
Bei der Finanzierung einer Praxisübernahme oder Praxisimmobilie haben Ärzte häufig ertragreiche Jahre, in denen freie Liquidität für eine Sondertilgung zur Verfügung steht. Ein Sondertilgungsrecht ist in Bankdarlehen nicht automatisch enthalten; es muss explizit vereinbart werden. Viele Kreditinstitute gewähren jährlich kostenfreie Sondertilgungen von 5 bis 10 % der ursprünglichen Darlehenssumme. Bei einem Praxisdarlehen von 500.000 Euro mit 3,5 % Zinssatz und zehnjähriger Laufzeit spart eine einmalige Sondertilgung von 50.000 Euro im dritten Jahr über die verbleibende Laufzeit rund 12.000 bis 15.000 Euro Zinsen. Zudem sinkt durch die schnellere Entschuldung das finanzielle Risiko bei einem unerwarteten Berufsausfall. Ärzteversichert empfiehlt, Sondertilgungsrechte bereits bei der Vertragsverhandlung fest einzuplanen.
Abgrenzung
Sondertilgungen sind von der vorzeitigen Gesamttilgung (Kündigung des Darlehens vor Ablauf der Zinsbindung) zu unterscheiden: Letztere zieht in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich. Eine Sondertilgung im vertraglich vereinbarten Rahmen ist dagegen kostenfrei.
Beispiel
Eine Ärztin hat ein Praxisdarlehen über 400.000 Euro mit festem Sondertilgungsrecht von 5 % jährlich (20.000 Euro). Im zweiten Jahr nach Praxiseröffnung erzielt sie einen Gewinnsprung und tilgt 20.000 Euro außerplanmäßig. Dadurch verkürzt sich die effektive Darlehenslaufzeit um etwa 1,5 Jahre.
Quellen
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