Die ärztliche Sorgfaltspflicht ist der rechtliche und berufsethische Standard, nach dem Ärzte ihre Patienten behandeln müssen. Sie verlangt, dass die Behandlung nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik (sog. Facharztstandard) durchgeführt wird. Sie ist in § 630a Abs. 2 BGB sowie in der ärztlichen Berufsordnung verankert.

Bedeutung für Ärzte

Verletzt ein Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht, liegt ein Behandlungsfehler vor, der zu zivilrechtlicher Haftung, berufsrechtlichen Konsequenzen und strafrechtlicher Verfolgung führen kann. Der Arzt muss im Haftungsfall nachweisen, dass er nach dem Facharztstandard gehandelt hat, bzw. der Patient muss einen Fehler und den kausalen Schaden beweisen. Die Beweislastregeln wurden durch das Patientenrechtegesetz 2013 weiter präzisiert.

Praxishinweise

Ärzte sollten stets nach aktuellem Facharztstandard handeln, regelmäßige Fortbildungen absolvieren und ihre Behandlungen lückenlos dokumentieren. Eine ausreichend dimensionierte Berufshaftpflichtversicherung ist Pflicht. Ärzteversichert berät zur Berufshaftpflicht und zu Deckungssummen, die dem tatsächlichen Haftungsrisiko entsprechen.

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Quellen

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