Die ärztliche Sorgfaltspflicht bezeichnet den rechtlichen Verhaltensstandard, der von einem Arzt erwartet wird: Er muss bei Diagnose, Therapie, Aufklärung und Dokumentation die Sorgfalt eines erfahrenen, gewissenhaften Arztes seiner Fachgruppe zum Zeitpunkt der Behandlung einhalten. Rechtsgrundlage ist § 630a Abs. 2 BGB, der auf den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden anerkannten fachlichen Standard verweist.

Bedeutung für Ärzte

Unterschreitet ein Arzt den gebotenen Sorgfaltsstandard und entsteht dadurch ein Schaden beim Patienten, liegt ein Behandlungsfehler vor. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss der Patient beweisen, dass der Fehler kausal für den Schaden war; bei groben Behandlungsfehlern (eklatante Abweichung vom Standard) kehrt sich die Beweislast um. Laut Angaben der Bundesärztekammer werden jährlich rund 11.000 bis 14.000 Behandlungsfehler von Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bestätigt; in zivil- und strafrechtliche Verfahren münden davon mehrere Tausend. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Fortbildungsnachweise sorgfältig zu dokumentieren, da der aktuelle Wissensstand als Maßstab für die Sorgfaltspflicht gilt.

Abgrenzung

Die Sorgfaltspflicht ist von der Garantenpflicht zu unterscheiden, die eine besondere strafrechtliche Einstandspflicht begründet. Auch von der reinen Aufklärungspflicht ist die Sorgfaltspflicht zu trennen: Aufklärungsmängel sind zwar Pflichtverletzungen, aber sie betreffen die Einwilligung, nicht den Behandlungsstandard selbst.

Beispiel

Ein Allgemeinmediziner behandelt einen Patienten mit typischen Infarktzeichen zunächst als Magen-Darm-Erkrankung und veranlasst kein EKG. Da das Unterlassen des EKGs dem fachärztlichen Standard widerspricht, liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor; der Arzt haftet für die Verschlechterung des Patientenzustands.

Quellen

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