Das Sozialamt übernimmt Pflegekosten, die weder durch die Pflegeversicherung noch durch eigenes Vermögen oder Einkommen des Pflegebedürftigen gedeckt werden können. Diese Leistung wird als Hilfe zur Pflege nach SGB XII gewährt. Zunächst müssen jedoch Eigenanteile aufgebraucht und Unterhaltspflichtige, also Kinder oder Ehepartner, herangezogen werden, bevor das Sozialamt einspringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII als letztes Sicherheitsnetz bei Pflegekosten
  • Eigenanteile und Vermögen des Pflegebedürftigen werden zunächst eingesetzt
  • Unterhaltspflichtige Kinder können ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen werden

Sozialamt (Pflegekosten) im Kontext der Arztpraxis

Wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und das Einkommen sowie Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, greift das Sozialamt. In vielen Bundesländern übersteigen die Heimkosten bereits bei Pflegegrad 3 oder 4 die monatlichen Rentenansprüche und Pflegeleistungen deutlich, sodass das Sozialamt regelmäßig in Anspruch genommen wird.

Für Kinder und Ehepartner von Pflegebedürftigen ist das Unterhaltsrecht relevant. Seit 2020 müssen Kinder für Sozialleistungen ihrer Eltern nur noch ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro aufkommen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Diese Reform hat viele Familien entlastet, ändert aber nichts daran, dass eine frühzeitige private Pflegevorsorge der deutlich bessere Weg ist.

Für Ärzte als gut verdienende Berufsgruppe ist das Thema Sozialamt und Pflegekosten einerseits für ihre Patienten beratungsrelevant, andererseits für die eigene Vorsorgeplanung. Wer als Arzt gut verdient und Vermögen aufgebaut hat, muss damit rechnen, dass dieses im Pflegefall eingesetzt werden muss, bevor das Sozialamt unterstützt. Eine private Pflegezusatzversicherung schützt das aufgebaute Vermögen.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine private Pflegezusatzversicherung, um das eigene Vermögen im Pflegefall zu schützen und nicht auf Sozialhilfeleistungen angewiesen zu sein.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →