Sozialrechtsschutz ist ein Baustein der Rechtsschutzversicherung, der die Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern wie Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, Pflegekassen oder ärztlichen Versorgungswerken übernimmt.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte können auf vielen Wegen in sozialrechtliche Konflikte geraten: als Praxisinhaber bei Auseinandersetzungen mit der KV über Honorarkürzungen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen; als Angestellte bei Streitigkeiten über Sozialversicherungspflicht oder Beitragsrückforderungen; oder als Privatpersonen bei Rentenansprüchen aus dem Versorgungswerk. Ein sozialgerichtliches Verfahren bis zum Bundessozialgericht kann Anwaltskosten von 5.000 bis 30.000 Euro verursachen. In der Standard-Rechtsschutzversicherung ist Sozialrechtsschutz häufig nicht enthalten oder auf bestimmte Streitwerte begrenzt; ein separater Einschluss ist daher empfehlenswert. Ärzteversichert empfiehlt, den Sozialrechtsschutz-Baustein in jede ärztliche Rechtsschutzversicherung einzuschließen, da KV-Regressverfahren und Honorarstreitigkeiten keine Seltenheit sind.

Abgrenzung

Sozialrechtsschutz deckt Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern; er ist abzugrenzen vom Berufsrechtsschutz (Auseinandersetzungen mit der Ärztekammer) und vom Vertragsrechtsschutz (privatrechtliche Vertragskonflikte). In manchen Tarifen sind alle drei Bereiche kombiniert erhältlich.

Beispiel

Eine Kassenärztin erhält nach einer KV-Prüfung eine Honorarrückforderung von 35.000 Euro wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeit. Sie klagt mit Sozialrechtsschutz vor dem Sozialgericht; die Anwalts- und Gerichtskosten von insgesamt 8.000 Euro übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Quellen

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