Die Sozialversicherungsprüfung (SV-Prüfung) ist eine Betriebsprüfung, die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mindestens alle vier Jahre durchgeführt wird. Sie überprüft, ob Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten vollständig und korrekt berechnet, abgeführt und gemeldet haben. Geprüft wird insbesondere die korrekte Einstufung der Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt) und die Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber als Arbeitgeber ist die SV-Prüfung ein ernstzunehmender Vorgang. Fehler bei der SV-Anmeldung von Mitarbeitern, falsche Eingruppierung von Minijobbern oder versehentliche Nichtzahlung von Beiträgen können zu erheblichen Nachzahlungen inklusive Verzugszinsen führen. Besonders das Thema Scheinselbstständigkeit bei Honorarkräften ist ein häufiger Prüfpunkt.
Praxishinweise
Praxisinhaber sollten ihre Lohnbuchhaltung ordentlich führen und im Zweifelsfall ein Statusfeststellungsverfahren für Honorarärzte oder externe Dienstleister beantragen. Eine Steuerberatungskanzlei mit Spezialisierung auf Heilberufe kann bei der SV-Compliance unterstützen. Ärzteversichert gibt Hinweise zu rechtlichen und finanziellen Risiken in der Praxisführung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Betriebsprüfung
- Gesetze im Internet: § 28p SGB IV Betriebsprüfung
- Bundesministerium für Arbeit: Arbeitgeber und SV-Pflichten
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