Der Splittingtarif ist eine Berechnungsmethode der Einkommensteuer für verheiratete Personen, die gemeinsam veranlagt werden. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner wird halbiert, die Steuer auf diesen halbierten Betrag berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Durch die Anwendung des progressiven Steuertarifs auf den niedrigeren Betrag ergibt sich eine geringere Gesamtsteuerbelastung als bei getrennter Veranlagung.

Bedeutung für Ärzte

Der Splittingvorteil ist umso größer, je stärker die Einkommen der Ehepartner auseinanderfallen. Ein Arzt mit 180.000 Euro Jahreseinkommen und einem Ehepartner ohne eigenes Einkommen spart durch die Zusammenveranlagung mit Splitting gegenüber der Einzelveranlagung bis zu 15.000 bis 20.000 Euro Einkommensteuer jährlich. Das liegt daran, dass der hohe Grenzsteuersatz des Arztes durch die rechnerische Einkommenshalbierung auf einem niedrigeren Niveau einsetzt. Für Ärzte, die gemeinsam mit ihrem ebenfalls gut verdienenden Ehepartner ein ähnliches Einkommen erzielen, ist der Splittingvorteil hingegen gering. Ärzteversichert empfiehlt, bei Eheschließung und bei jeder Gehaltsveränderung den steuerlichen Vorteil der Zusammenveranlagung neu zu berechnen.

Abgrenzung

Der Splittingtarif gilt nur bei der Zusammenveranlagung von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern; er ist nicht auf unverheiratete Paare anwendbar. Er unterscheidet sich vom Grundtarif, der bei Einzelveranlagung auf das volle Einkommen angewendet wird.

Beispiel

Arzt A verdient 200.000 Euro, Ehefrau B verdient 20.000 Euro. Ohne Splitting würde A etwa 76.000 Euro Einkommensteuer zahlen; B etwa 2.400 Euro. Mit Zusammenveranlagung und Splitting beträgt die gemeinsame Steuerlast rund 69.000 Euro, also eine Ersparnis von rund 9.400 Euro.

Quellen

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