Die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung ist ein Verfahren nach § 7a SGB IV, bei dem die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag verbindlich feststellt, ob eine konkrete Tätigkeit als abhängige Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig) oder als selbstständige Tätigkeit (nicht sozialversicherungspflichtig) einzustufen ist. Das Verfahren kann vom Arbeitgeber, vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer selbst beantragt werden.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxisinhaber, die Honorarärzte oder andere externe Mitarbeiter beschäftigen, schafft die Statusfeststellung Rechtssicherheit und schützt vor rückwirkenden Sozialversicherungsbeitragsnachforderungen. Auch für Ärzte, die als Honorarärzte tätig sind, ist es sinnvoll, frühzeitig einen Statusfeststellungsantrag zu stellen, wenn Zweifel an der Selbstständigkeit bestehen.

Praxishinweise

Das Statusfeststellungsverfahren sollte möglichst vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden, da eine rückwirkende Feststellung als abhängige Beschäftigung zu erheblichen Nachzahlungen führen kann. Ärzteversichert berät zu sozialversicherungsrechtlichen Risiken und empfiehlt auf Arbeitsrecht und SV-Recht spezialisierte Berater.

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Quellen

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