Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ist ein formelles Verwaltungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), das auf Antrag einleitet wird, um den sozialversicherungsrechtlichen Status einer Beschäftigung verbindlich festzustellen. Die DRV prüft anhand einer Gesamtabwägung aller Merkmale, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Bedeutung für Ärzte
Für Arztpraxen, die mit Honorarärzten, freiberuflichen Therapeuten oder anderen externen Mitarbeitern zusammenarbeiten, ist das Statusfeststellungsverfahren ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. Ein positives Ergebnis (Selbstständigkeit) schützt den Praxisinhaber vor rückwirkenden SV-Beitragsnachforderungen, die im Extremfall mehrere Jahre umfassen und existenzbedrohend sein können.
Praxishinweise
Praxisinhaber sollten das Verfahren stets vor Beginn der Zusammenarbeit mit Honorarkräften beantragen. Die Entscheidung der DRV ist für beide Parteien verbindlich. Bei negativem Ausgang (abhängige Beschäftigung) müssen die SV-Beiträge ab Beschäftigungsbeginn nachgezahlt werden. Ärzteversichert informiert zu sozialversicherungsrechtlichen Risiken und deren Absicherung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Antrag auf Statusfeststellung
- Gesetze im Internet: § 7a SGB IV
- KBV: Honorararzt in der Praxis
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