Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV ist ein behördliches Verfahren, mit dem die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) verbindlich feststellt, ob eine konkrete Erwerbstätigkeit als abhängige Beschäftigung (und damit sozialversicherungspflichtig) oder als selbstständige Tätigkeit einzustufen ist.
Bedeutung für Ärzte
Für Honorarärzte, die für Krankenhäuser oder Praxen auf freiberuflicher Basis tätig sind, ist das Statusfeststellungsverfahren ein wichtiges Instrument zur Rechtssicherheit. Stellt die DRV eine abhängige Beschäftigung fest, schuldet der Auftraggeber (Krankenhaus oder Praxisinhaber) rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre. Das Verfahren kann auf Antrag des Honorararztes oder des Auftraggebers eingeleitet werden; ein freiwilliger Antrag schützt vor späteren Betriebsprüfungsüberraschungen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Ärzteversichert empfiehlt Honorarärzten, das Verfahren proaktiv zu nutzen, wenn die Tätigkeitsstruktur Merkmale einer abhängigen Beschäftigung aufweist.
Abgrenzung
Das Statusfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren bei der DRV; es ist nicht identisch mit einer steuerrechtlichen Beurteilung durch das Finanzamt. Ein Arzt kann steuerrechtlich als Freiberufler anerkannt sein und sozialversicherungsrechtlich dennoch als abhängig Beschäftigter gelten.
Beispiel
Ein Anästhesist arbeitet wöchentlich 20 Stunden als Honorararzt im St.-Joseph-Krankenhaus und plant einen Antrag auf Statusfeststellung. Die DRV prüft Indizien: Weisungsgebundenheit (+), eigene Betriebsmittel (-), mehrere Auftraggeber (+). Das Ergebnis: selbstständig. Der Arzt hat damit Rechtssicherheit für künftige Prüfungen.
Quellen
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