Die steuerliche Außenprüfung (Betriebsprüfung) ist eine Prüfung durch das Finanzamt, bei der die Steuererklärungen und Buchhaltungsunterlagen eines Betriebs für mehrere zurückliegende Jahre überprüft werden. In Arztpraxen wird vor allem geprüft, ob Einnahmen vollständig erfasst, Ausgaben korrekt belegt und abgetrennter privater Aufwand nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht wurde. Außerdem wird die korrekte Buchführung nach EÜR oder Bilanzierung geprüft.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte kann eine Betriebsprüfung zu erheblichen Nachzahlungen führen, wenn Fehler in der Buchführung oder nicht anerkannte Betriebsausgaben entdeckt werden. Besonders kritisch sind private Kfz-Nutzung, Bewirtungskosten, gemischte Aufwendungen oder fehlende Belege. Arztpraxen werden von den Finanzbehörden als betriebsprüfungsrelevant eingestuft, da die Einnahmen oft schwer kontrollierbar sind.
Praxishinweise
Ärzte sollten alle Belege ordentlich archivieren, die Abgrenzung zwischen betrieblichen und privaten Ausgaben sauber dokumentieren und einen erfahrenen Steuerberater hinzuziehen. Im Falle einer Prüfungsankündigung sollte der Steuerberater sofort informiert werden. Ärzteversichert berät zu Praxisfinanzthemen und empfiehlt auf Heilberufe spezialisierte Steuerberater.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Außenprüfung
- Gesetze im Internet: §§ 193 ff. AO Außenprüfung
- Steuerberaterverband: Betriebsprüfung vorbereiten
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