Die Steuervorauszahlung ist eine vierteljährliche Zahlung, die Selbstständige und Freiberufler an das Finanzamt leisten müssen, um die voraussichtliche Jahreseinkommensteuer vorab zu entrichten. Die Höhe der Vorauszahlungen wird vom Finanzamt auf Basis der letzten Steuerfestsetzung festgelegt. Vorauszahlungstermine sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte sind Steuervorauszahlungen eine wesentliche Liquiditätsplanung. Da sich Praxisgewinne von Jahr zu Jahr stark verändern können, kann die Differenz zwischen den Vorauszahlungen und der tatsächlichen Jahresschuld erheblich sein. Bei deutlich gestiegenem Praxisgewinn droht eine hohe Nachzahlung, wenn die Vorauszahlungen nicht rechtzeitig angepasst wurden. Das Finanzamt kann auf Antrag des Steuerpflichtigen die Vorauszahlungen erhöhen oder senken.
Praxishinweise
Ärzte sollten regelmäßig gemeinsam mit ihrem Steuerberater prüfen, ob die Vorauszahlungen dem aktuellen Gewinn entsprechen und ggf. eine Anpassung beantragen. Auf einem separaten Rücklagenkonto sollten ausreichend Mittel für Steuerzahlungen reserviert werden. Ärzteversichert gibt Orientierung zu Praxisfinanz- und Liquiditätsthemen für Ärzte.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 37 EStG Vorauszahlungen
- Bundesministerium der Finanzen: Einkommensteuervorauszahlung
- Steuerberaterkammer: Praxistipps Steuervorauszahlung
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