Der Stichentscheid ist ein in § 128 VVG gesetzlich verankertes Recht des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung: Wenn der Versicherer die Deckung eines Rechtsstreits mit der Begründung ablehnt, die Rechtsverfolgung habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, kann der Versicherungsnehmer ein unabhängiges Gutachten eines Rechtsanwalts einholen, dessen Urteil für beide Seiten bindend ist.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte führen häufig Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Erfolgsaussichten juristisch komplex zu beurteilen sind: Honorarstreitigkeiten mit Krankenkassen, Auseinandersetzungen mit dem Zulassungsausschuss oder arbeitsrechtliche Konflikte nach Kündigung. Lehnt der Rechtsschutzversicherer in solchen Fällen die Kostenübernahme ab, bietet der Stichentscheid einen effizienten Gegenmechanismus. Das Stichentscheidverfahren ist kostengünstig: Der Versicherer übernimmt die Kosten des Stichentscheids unabhängig vom Ausgang. Fällt der Anwalt im Stichentscheid zugunsten des Arztes aus, muss der Versicherer die Kosten des Rechtsstreits decken. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, das Stichentscheidsrecht bei ungerechtfertigter Deckungsablehnung konsequent zu nutzen.
Abgrenzung
Der Stichentscheid ist nur in der Rechtsschutzversicherung anwendbar; er ist nicht auf andere Versicherungsbranchen übertragbar. Er ist auch von einem gerichtlichen Deckungsklageverfahren zu unterscheiden, das wesentlich aufwendiger und teurer ist.
Beispiel
Ein Arzt streitet mit einer Krankenkasse um eine Honorarrückforderung. Der Rechtsschutzversicherer lehnt die Deckung ab, weil er die Erfolgsaussichten als gering einschätzt. Der Arzt veranlasst einen Stichentscheid; der beauftragte Anwalt bejaht die Aussichten. Der Versicherer muss nunmehr die Prozesskosten übernehmen.
Quellen
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