Eine Stiftung ist eine Rechtsperson, die durch einen Stifter gegründet wird, um ein bestimmtes Ziel dauerhaft mit einem gewidmeten Vermögen zu verfolgen. Steuerlich unterscheidet man zwischen gemeinnützigen Stiftungen (steuerbegünstigt) und Familienstiftungen (nicht steuerbegünstigt, aber zur Vermögenssicherung geeignet). Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden, bei Zustiftungen gelten erhöhte Freibeträge.
Bedeutung für Ärzte
Für wohlhabende Ärzte kann die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung oder Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung ein attraktives Instrument sein: Zuwendungen bis zu einem Million Euro können auf zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Familienstiftungen ermöglichen die Weitergabe von Vermögen über Generationen bei gleichzeitiger Erbschaftsteueroptimierung. Die Gründung einer Stiftung ist jedoch mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Praxishinweise
Die Entscheidung für eine Stiftungsgründung sollte professionell vorbereitet werden und einen erfahrenen Steuerberater sowie Notar einbeziehen. Das Stiftungsrecht wurde in den letzten Jahren modernisiert. Ärzteversichert vernetzt Ärzte mit Experten für Stiftungsrecht und Vermögensnachfolge.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftung gründen
- Gesetze im Internet: §§ 80 ff. BGB Stiftungsrecht
- Bundesministerium der Finanzen: Gemeinnützigkeit und Steuern
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