Strafrechtsschutz ist ein Baustein der Rechtsschutzversicherung, der die Kosten eines Strafverteidigers sowie Anwalts- und Gerichtsgebühren übernimmt, wenn ein Arzt als Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungs- oder Hauptverfahren steht.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte können in verschiedenen strafrechtlich relevanten Situationen beschuldigt werden: fahrlässige Körperverletzung oder Tötung durch Behandlungsfehler, Abrechnungsbetrug, Verletzung der Schweigepflicht (§ 203 StGB) oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Strafverfahren ist für den Arzt existenzbedrohend; eine Verurteilung kann zur Approbationsrücknahme führen. Die Kosten eines erfahrenen Strafverteidigers summieren sich schnell auf 20.000 bis 50.000 Euro und mehr. Zu beachten ist: Viele Standardtarife schließen Strafrechtsschutz bei vorsätzlichen Delikten aus; bezahlt wird nur bei Vorwürfen der Fahrlässigkeit. Ärzteversichert empfiehlt, beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung explizit auf die Strafrechtsschutzklausel zu achten und zu prüfen, ob auch der Ermittlungsstatus (vor Anklageerhebung) versichert ist.

Abgrenzung

Strafrechtsschutz ist von der Berufshaftpflicht zu unterscheiden: Die Berufshaftpflicht deckt Schadensersatzansprüche von Patienten; der Strafrechtsschutz deckt die Kosten der eigenen Verteidigung in einem staatlichen Strafverfahren. Beide können aber aus demselben Sachverhalt resultieren.

Beispiel

Ein Chirurg wird nach dem Tod eines Patienten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Das Strafrechtsschutz-Modul seiner Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren von insgesamt 14.000 Euro.

Quellen

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