Der Strafrechtsschutz für Ärzte ist ein Baustein der Rechtsschutzversicherung, der die Kosten einer Strafverteidigung übernimmt, wenn gegen den Arzt strafrechtliche Ermittlungen oder Anklagen erhoben werden. Im Arztberuf sind strafrechtlich relevante Vorwürfe wie fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung oder Abrechnungsbetrug keine Seltenheit. Die Strafverteidigung kann erhebliche Kosten verursachen.
Das Wichtigste in Kürze
- Übernimmt Anwaltskosten und Verfahrenskosten im Strafverfahren
- Relevante Delikte: fahrlässige Körperverletzung, Tötung durch Kunstfehler, Abrechnungsbetrug
- Gilt in der Regel auch im Ermittlungsverfahren, nicht nur bei Anklageerhebung
Strafrechtsschutz (Ärzte) im Kontext der Arztpraxis
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Ärzte werden häufig durch Patientenbeschwerden oder Todesfälle ausgelöst. Selbst bei korrekter medizinischer Versorgung kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jedem begründeten Anfangsverdacht nachzugehen. Das Verfahren kann sich über Monate oder Jahre hinziehen und erhebliche psychische und finanzielle Belastungen mit sich bringen.
Der Strafrechtsschutz greift ab dem ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Er übernimmt die Kosten für den Strafverteidiger, für Sachverständigengutachten, die der Verteidigung dienen, und für Gerichtskosten. Ohne diese Absicherung müssen Ärzte die Anwaltskosten, die je nach Verfahrensdauer und -umfang fünfstellige Beträge erreichen können, vollständig selbst tragen.
Strafrechtlich besonders exponiert sind Ärzte in der Anästhesiologie, Chirurgie, Notfallmedizin und Geburtshilfe, da in diesen Fachgebieten schwerwiegende Zwischenfälle vorkommen können, die strafrechtlich relevant werden. Aber auch Allgemeinmediziner sind vor strafrechtlichen Vorwürfen nicht gefeit, insbesondere bei nicht erkannten schwerwiegenden Erkrankungen.
Was Ärzte wissen müssen
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine Rechtsschutzversicherung mit umfassendem Strafrechtsschutz, der bereits ab dem Ermittlungsverfahren greift und auch berufsrechtliche Verfahren einschließt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Strafrecht und Arztberuf
- GDV – Rechtsschutzversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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