Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist das zentrale Bundesgesetz zum Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung. Es trat 2018 in Kraft und löste das frühere Atomgesetz für den Strahlenschutzbereich ab. Es regelt unter anderem den medizinischen Einsatz von Strahlung in Diagnostik und Therapie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das StrlSchG regelt Zulassung, Betrieb und Überwachung strahlenanwendender Einrichtungen
  • Ärzte benötigen für den Einsatz ionisierender Strahlung eine Genehmigung nach §12 StrlSchG
  • Strahlenschutzkurse und Fachkundenachweise sind Pflicht für alle anwendenden Ärzte

Strahlenschutzgesetz im Kontext der Arztpraxis

Arztpraxen, die Röntgengeräte, Computertomographen oder andere strahlenanwendende Geräte betreiben, unterliegen den Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes und der zugehörigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Vor Inbetriebnahme muss eine behördliche Genehmigung oder Anzeige erstattet werden. Der betreibende Arzt muss die erforderliche Fachkunde besitzen, die durch spezielle Strahlenschutzkurse und deren regelmäßige Aktualisierung erworben wird.

Jede Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen muss rechtfertigend indiziert sein: Es muss ein hinreichender Nutzen gegenüber dem Strahlenrisiko bestehen, und dies muss für jeden Einzelfall dokumentiert werden. Bei bestimmten Untersuchungen, insbesondere CT-Untersuchungen bei Kindern, gelten besonders strenge Anforderungen.

Verstöße gegen das Strahlenschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden und führen zum Widerruf der Betreibergenehmigung.

Was Ärzte wissen müssen

Wer strahlenanwendende Geräte betreibt, muss Fachkunde, Genehmigungspflichten und Dokumentationspflichten lückenlos erfüllen. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxishaftpflicht zu prüfen, ob Schäden durch Strahlenanwendung ausdrücklich mitversichert sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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