Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist seit dem 31. Dezember 2018 das zentrale nationale Gesetz zum Schutz von Menschen und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen ionisierender Strahlung. Es löste die frühere Röntgenverordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV alt) ab und setzt europäische Richtlinien (EURATOM BSS-Richtlinie 2013/59) um.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die Röntgenanlagen, nuklearmedizinische Einrichtungen oder andere Quellen ionisierender Strahlung betreiben, ergeben sich aus dem Strahlenschutzgesetz konkrete Pflichten: Fachkunde im Strahlenschutz muss nachgewiesen und alle fünf Jahre aktualisiert werden; Röntgenanlagen bedürfen einer behördlichen Genehmigung oder Anzeige; Qualitätssicherungsaufnahmen sind dokumentationspflichtig; Strahlenexpositionsnachweise für Personal müssen geführt werden. Zudem gilt eine rechtfertigende Indikation: Jede Strahlenanwendung muss medizinisch begründet sein. Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder Strafverfolgung nach sich ziehen. Ärzteversichert empfiehlt, den Strahlenschutzbeauftragten der Praxis jährlich in einer Begehung zu dokumentieren.
Abgrenzung
Das Strahlenschutzgesetz regelt ionisierende Strahlung (Röntgen, Gamma, Alpha, Beta). Nicht-ionisierende Strahlung (Laser, UV, Ultraschall) fällt unter das Medizinprodukterecht oder andere Regelwerke. Gegenüber dem früheren Recht hat das StrlSchG 2018 die Regelungen für diagnostische Anwendungen, Genehmigungsverfahren und Schutzmaßnahmen umfangreicher und systematischer gefasst.
Beispiel
Eine Hausarztpraxis mit Röntgengerät muss jährlich eine Qualitätssicherungsaufnahme des Geräts durch einen zugelassenen Sachverständigen dokumentieren lassen. Die Medizinische Fachangestellte, die Röntgenaufnahmen anfertigt, benötigt eine anerkannte Sachkundeausbildung nach StrlSchG; der Praxisinhaber trägt als Strahlenschutzverantwortlicher die Gesamtverantwortung.
Quellen
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