Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) von 2018 ist die zentrale Rechtsgrundlage für den Umgang mit ionisierender Strahlung in Deutschland und löste die frühere Röntgenverordnung ab. Sie regelt den Betrieb von Röntgenanlagen in Zahnarztpraxen umfassend, einschließlich Anforderungen an die behördliche Genehmigung oder Anzeige, den Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz, regelmäßige Sachverständigenprüfungen der Röntgenanlagen und die Qualitätssicherung.
Bedeutung für Ärzte
Für Zahnärzte ist die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung eine rechtliche Pflicht. Verstöße können zu Bußgeldern, dem Entzug der Betriebsgenehmigung und Haftungsansprüchen führen. Besonders beim Einsatz moderner Technologien wie der digitalen Volumentomografie (DVT) gelten strenge Indikationsanforderungen und erhöhte Anforderungen an den Strahlenschutz.
Praxishinweise
Zahnärzte sollten ihre Fachkunde im Strahlenschutz regelmäßig durch anerkannte Fortbildungen aktualisieren und die Prüfnachweise der Röntgenanlagen sorgfältig archivieren. Bei Anschaffung neuer Röntgenanlagen ist eine erneute behördliche Anzeige oder Genehmigung erforderlich. Ärzteversichert informiert zu Haftungsrisiken und Versicherungslösungen für Zahnarztpraxen.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Gesetze im Internet: Strahlenschutzverordnung StrlSchV
- Bundesamt für Strahlenschutz: Zahnarzt und Röntgen
- Bundeszahnärztekammer: Strahlenschutz in der Zahnarztpraxis
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