Ein Strukturvertrag nach § 73a SGB V ist ein Vertrag zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer Kassenärztlichen Vereinigung oder einem Zusammenschluss von Ärzten, der besondere Regelungen zur Versorgungsstruktur und Vergütung enthält. Er dient der Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der ambulanten Versorgung durch definierte Behandlungspfade, koordinierte Versorgung und Qualitätsvorgaben.
Bedeutung für Ärzte
Für Vertragsärzte bieten Strukturverträge die Möglichkeit, neben der Regelversorgung zusätzliche Vergütungen zu erzielen, wenn sie die definierten Qualitäts- und Koordinationsanforderungen erfüllen. Typische Bereiche sind Diabetes, koronare Herzerkrankung oder chronische Lungenerkrankungen. Die Teilnahme erfordert in der Regel eine besondere Qualifikation und die Bereitschaft zu erhöhter Dokumentation.
Praxishinweise
Niedergelassene Ärzte sollten Strukturvertragsangebote ihrer KV und regionaler Krankenkassen prüfen und die Mehrbelastung durch Dokumentation gegen die Zusatzvergütung abwägen. Ärzteversichert informiert zu Vertragsgestaltung und Absicherung für Praxisinhaber in besonderen Versorgungsmodellen.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 73a SGB V Strukturverträge
- KBV: Vertragsformen in der ambulanten Versorgung
- GKV-Spitzenverband: Besondere Versorgungsformen
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