Das Subsidiaritätsprinzip bezeichnet in der Versicherungstechnik die Regelung, nach der eine Versicherungspolice nur dann eintrittspflichtig ist, wenn keine andere vorrangig zuständige Versicherung für denselben Schadenfall leistet oder deren Deckung erschöpft ist. Es verhindert, dass der Versicherungsnehmer bei mehreren Policen doppelt profitiert.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte können in verschiedenen Konstellationen von Subsidiaritätsklauseln betroffen sein: Wenn ein Arzt sowohl in einer Praxishaftpflicht als auch unter einer Klinikangestellten-Haftpflicht versichert ist und ein Schaden entsteht, wird durch Subsidiaritätsklauseln geregelt, welche Police primär leistet. Ähnliches gilt im Rechtsschutz: Wenn eine Kanzlei eine Gruppenrechtsschutzversicherung für Ärzte anbietet und der Arzt zusätzlich eine private Rechtsschutzversicherung hat, bestimmt die Subsidiaritätsklausel die Rangfolge. In der Praxis führt dies zu Abstimmungsbedarf zwischen Versicherern und kann die Schadenabwicklung verlangsamen. Ärzteversichert empfiehlt, bei parallelem Versicherungsschutz explizit die Subsidiaritätsregelungen zu klären, um im Schadensfall keine Deckungslücken zu riskieren.

Abgrenzung

Subsidiarität ist von der Gesamtschuldnerschaft mehrerer Versicherer zu unterscheiden: Bei Gesamtschuldnerschaft kann der Geschädigte jeden Versicherer in voller Höhe in Anspruch nehmen; bei Subsidiarität ist die Rangfolge der Leistungspflicht geregelt.

Beispiel

Ein Arzt ist über seine Praxis berufshaftpflichtversichert; zusätzlich gilt er durch ein Engagement als Belegarzt auch unter der Haftpflicht des Krankenhauses. Ein Schaden ereignet sich beim Belegarzteinsatz. Die Subsidiaritätsklausel bestimmt, ob die Praxishaftpflicht oder die Klinikkasse primär zuständig ist.

Quellen

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