Der Suizidausschluss in der Lebensversicherung ist eine Klausel, nach der die Versicherungsleistung nicht ausgezahlt wird, wenn der Versicherte innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss durch Suizid stirbt. Hintergrund ist die Verhinderung des Abschlusses einer Lebensversicherung in suizidaler Absicht. Nach Ablauf der Karenzfrist von in der Regel drei Jahren wird die vereinbarte Todesfallleistung auch bei Suizid ausgezahlt.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte, die eine Risikolebensversicherung zur Absicherung ihrer Familie oder zur Kreditabsicherung abgeschlossen haben, ist der Suizidausschluss ein Punkt, der selten diskutiert wird, aber bekannt sein sollte. Psychische Erkrankungen und Burnout sind in der Ärzteschaft überdurchschnittlich häufig. Im Bedarfsfall ist es wichtig zu wissen, ab wann der volle Schutz besteht.

Praxishinweise

Ärzte sollten beim Abschluss einer Lebensversicherung die Karenzfrist für den Suizidausschluss in den Vertragsbedingungen nachlesen und dies in ihre Absicherungsplanung einbeziehen. Ärzteversichert berät zu umfassenden Absicherungslösungen für Ärzte, einschließlich Risikolebens- und BU-Versicherungen.

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Quellen

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