Das Pflegetagegeld ist eine Leistung der privaten Pflegezusatzversicherung. Es wird im Pflegefall täglich in einer vorher vereinbarten Höhe ausgezahlt, unabhängig davon, welche Pflegekosten tatsächlich entstehen. Der Versicherte kann das Tagegeld frei verwenden, etwa für häusliche Pflege, Umbaumaßnahmen oder professionelle Pflegekräfte. Das Pflegetagegeld unterscheidet sich von der Pflegesachleistung, die direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet wird.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist das Pflegetagegeld sowohl als eigene Vorsorge als auch im Rahmen der Beratung von Patienten relevant. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in der Praxis nur einen Teil der Pflegekosten, sodass eine private Ergänzung für den Erhalt des Lebensstandards im Pflegefall sinnvoll ist. Selbstständige Ärzte, die freiwillig in der GKV versichert sind, zahlen in die gesetzliche Pflegeversicherung ein, haben aber keine PKV-Pflegepflichtversicherung.
Praxishinweise
Ärzte sollten eine Pflegezusatzversicherung frühzeitig abschließen, da die Prämien mit steigendem Eintrittsalter erheblich teurer werden. Ärzteversichert berät zu Pflegezusatzversicherungen und zeigt sinnvolle Kombinationen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung auf.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Pflegetagegeldversicherung
- Stiftung Warentest: Pflegezusatzversicherung im Test
- Bundesministerium für Gesundheit: Private Pflegevorsorge
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