Eine Tagesklinik ist eine medizinische Einrichtung, die teilstationäre Behandlungen durchführt: Der Patient kommt morgens zur Behandlung und verlässt die Einrichtung abends wieder, ohne die Nacht dort zu verbringen. Sie stellt eine Zwischenform zwischen ambulanter und vollstationärer Versorgung dar und ist in § 39 Abs. 1 SGB V als Krankenhausleistung anerkannt.
Bedeutung für Ärzte
Ärzte, die eine Tagesklinik betreiben oder als Belegarzt an einer solchen tätig sind, müssen die besondere Abrechnungssystematik berücksichtigen: Tagesklinische Leistungen werden im DRG-System abgerechnet, aber mit einem tagesklinischen Abschlag gegenüber dem vollstationären Kode verrechnet. Für PKV-Versicherte stellen sich Fragen der Leistungspflicht: Viele PKV-Tarife erstatten „stationäre Leistungen" vollständig; Tagesklinikbehandlungen gelten jedoch je nach Tarifformulierung als teilstationär und können unterschiedlich abgerechnet werden. Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten, die tagesklinische Behandlungen anbieten, die PKV-Tarife ihrer Patienten auf Tagesklinik-Deckung zu prüfen, bevor die Behandlung beginnt.
Abgrenzung
Die Tagesklinik unterscheidet sich von einer Ambulanz oder Poliklinik durch die Intensität der Behandlung und die teils ganztägige Betreuung. Gegenüber dem vollstationären Aufenthalt fehlt die Übernachtung, was zu anderen Vergütungsregeln und anderen PKV-Erstattungsregeln führt.
Beispiel
Ein psychiatrisches Krankenhaus betreibt eine psychiatrische Tagesklinik: Patienten kommen täglich von 8 bis 16 Uhr zur Gruppentherapie und Einzel-Gesprächen, schlafen aber zuhause. Die PKV des Patienten erstattet die tagesklinische Behandlung, prüft aber, ob es sich um eine „teilstationäre" Leistung im Tarifsinne handelt.
Quellen
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