Tagespflege nach § 41 SGB XI ist eine teilstationäre Pflegeleistung, bei der pflegebedürftige Personen tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut werden und die Nacht zu Hause verbringen. Sie ergänzt die häusliche Pflege und entlastet pflegende Angehörige. Die Tagespflegeeinrichtungen bieten neben Betreuung und Förderung häufig auch therapeutische Angebote und soziale Aktivitäten.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Tagespflege nach SGB XI in ihrer Funktion als Behandler von Pflegebedürftigen relevant: Sie kennen die Leistungsansprüche ihrer Patienten und können deren Angehörige bei der Entscheidung für Tagespflegeleistungen beraten. Im eigenen Pflegefall können Ärzte wie alle anderen Versicherten Tagespflege beanspruchen. Die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert einen pauschalen Betrag nach Pflegegrad.

Praxishinweise

Ärzte sollten ihre Patienten und deren Angehörige über Tagespflegeleistungen und deren Finanzierung durch die Pflegekasse informieren können. Für die eigene Altersvorsorge empfiehlt sich eine private Pflegezusatzversicherung, die die Lücken der gesetzlichen Absicherung schließt. Ärzteversichert berät zu privaten Pflegezusatzversicherungen für Ärzte.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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